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Kinder
Fuer Kinder steht ein besonderer Service zu verfuegung. Von der Ankunft
bis zum Abflug wird das Kind von den Zustaendigen begleitet. Nach dem Boarding
ist hingegen die Fluggesellschaft fuer das Kind verantwortlich. Der Hilfsdienst
muss bei dem Kauf des Flugtickets beantragt werden. Jede Fluggesellschaft bestimmt
bis zu welchem Alter der Dienst zu verfuegung stellt, man empfiehlt sich genau
zu erkundigen.
Reisen mit Haustier Beim Kauf des Flugtickets
muss die Fluggesellschaft von der Anwesenheit des Tieres verstaendigt werden,
es kann bis 5 kg. Gewicht mit dem Besitzer in der Kabine reisen. Tiere ueber 5
kg muessen im Laderaum reisen. Man empfiehlt jederzeit eine Gesundheitsbescheinigung
des Tieres dabei zu haben. Je nach Reiseziel und Bedingungen kann dem Tier
eine Quarantenperiode vorgeschrieben werden. Das Tier muss in einen angemessenen
Kaefig mit wasserundurchlaessigen Boden reisen. Die Fluggesellschaft wird,
je nach Ziel, Auskuenfte ueber die noetigen aertzliche Bestaetigungen und Impfungen
ausgeben. Fluggaeste mit Pace-maker oder Protesen Fluggaeste
mit Pace-maker oder Protesen, die nicht mit dem Metal-detector kontrolliert werden
moechte, mussen das Sicherheitspersonal sofort verstaendigen. Man empfiehlt
eine aerztliche Bestaetigung bei sich zu haben. Behindertenservice Behinderte
Fluggaeste koennen mit dem Flughafen Kontakt aufnehmen, ein Bus und Hilfspersonal
wird den Transport von und zu dem Flughafen organisieren. |